AGB der Jobmatcher KG

Stand September 2023

1. Allgemeines: Wann und für wen gelten diese AGB?

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Jobmatcher KG ( „Wir“) und unseren AuftraggeberInnen von Search-Projekten („Kunden“). Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB halten wir ausschließlich schriftlich fest.

1.2. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrags mit der Jobmatcher KG und gelten mit Annahme des Angebotes als angenommen . Sie gelten somit auch für künftige Geschäfte, auch wenn bei einem erneuten künftigen Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.3. Unsere Angebote sind jeweils vier Wochen gültig. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir eine schriftliche Zusage zu unserem Angebot erhalten. Kundenseitige AGB sind nicht Bestandteil unseres Vertrags.

1.4. Die AGB können von uns jederzeit geändert werden. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss bestehende aktuelle Fassung.

2. Tätigkeitsbereich

2.1. Wir erbringen Leistungen im Zusammenhang mit der Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird für den jeweiligen Auftrag im schriftlichen Angebot festgelegt.

2.2. Wir werden nur infolge einer exklusiven Beauftragung tätig. Der Kunde versichert, dass wir als einzige Personalvermittlungsagentur mit der Durchführung dieses Suchprojektes beauftragt sind.

3. Honorar und zusätzliche Kosten

3.1. Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Basis eines vereinbarten Fixpreises, der im Angebot festgelegt wird.

3.2. Der Honoraranspruch wird in drei gleichen Teilen zur Zahlung fällig, wovon die erste Teilzahlung leistungsunabhängig zu entrichten ist:

i. Der erste Teil wird mit der erfolgten Auftragserteilung fällig;
ii. der zweite Teil nach Präsentation geeigneter BewerberInnen.
iii. Mit dem Zustandekommen eines Dienstvertrages (auf freier oder angestellter Basis ) oder eines Werkvertrages zwischen dem Kunden und einer oder mehreren vermittelten BewerberInnen ist unsere Tätigkeit erfolgreich abgeschlossen und der dritte Teil des Honoraranspruches fällig.

3.3. Wird eine weitere von uns vorgeschlagene Bewerberin innerhalb von 12 Monaten direkt durch den Kunden oder durch ein in seinem Einflussbereich stehendes Unternehmen beschäftigt, haben wir erneut Anspruch auf das Gesamthonorar. 

3.4. Anfallende Reisekosten von uns und den BewerberInnen werden zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei sich die Höhe nach den steuerlich absetzbaren Reisekosten in Österreich bestimmt. Darüber hinaus werden Nächtigungsaufwand und sonstige Reise-/Bewirtungskosten im tatsächlich angefallenen Ausmaß vom Kunden bezahlt. Die Inserats- und Kampagnenkosten für die gewählten Plattformen und Medien werden erst nach Freigabe des Kunden tatsächlich beauftragt und nach dem jeweils gültigen Anzeigentarif ohne Aufschlag direkt weiter verrechnet.

3.5. Löst der Kunde das Vertragsverhältnis – aus welchem Grund auch immer – vorzeitig auf, so zahlen wir den bereits erhaltenen Teil des Gesamthonorars nicht an den Kunden zurück, sofern wir bereits Leistungen erbracht haben.

4. Abrechnung / Zahlungsbedingungen / Reklamation / Verzug

4.1. Wir versenden die (Teil)Rechnung auf elektronischem Wege an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

4.2. Die Zahlung hat binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das bekannt gegebene Bankkonto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzlich vorgesehene Verzugszinsen zu verrechnen. Sollte die Bezahlung einer Rechnung ganz ausbleiben, müssen Anwälte und Inkassobüros beauftragt werden, deren Kosten zum Rechnungsbetrag hinzukommen.

4.3. Sollte die übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden können, behalten wir uns vor, laufende oder weitere Aufträge bis zur Bezahlung der fälligen Beträge zu unterbrechen.

5. Dauer des Vertrags und Kündigung

5.1. Unser Vertrag endet mit Besetzung der offenen Position bei Unterzeichnung des Dienstvertrages.

5.2. Darüber hinaus kann unser Auftragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einer von uns vorgeschlagenen Bewerberin nach Kündigung des Vertrages zustande, so wird das Vermittlungs-honorar dennoch in voller Höhe fällig.

6. Vertraulichkeit

6.1. Wir verpflichten uns, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen und sämtliche uns während der Zusammenarbeit bekannt gegebene Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung wird auch auf allenfalls vorhandene Vertrags-partnerInnen, derer wir uns gegebenenfalls zur Erfüllung unseres Auftrages bedienen, übertragen.

6.2. Dem Kunden werden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu BewerberInnen überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Daten nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiter zu geben. Soweit es personenbezogene Daten betrifft, werden diese vom Kunden unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet.

6.3. Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung der Bewerberin mit früheren oder dem derzeitigen Arbeitgeber der Bewerberin Kontakt aufzunehmen.

6.4. Der Kunde wird uns für den Fall des Zuwiderhandelns gegen die in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen für alle Schäden, Kosten oder Spesen (einschließlich Anwaltskosten), die uns direkt oder indirekt anfallen, aus der unberechtigten Offenlegung, Weitergabe, Verarbeitung oder Veröffentlichung dieser Informationen bzw. Daten durch den Kunden oder durch eine Person, an die der Kunde diese Informationen weitergegeben hat, schadlos halten.

7. Haftungsausschluss

7.1. Wir übernehmen keine Gewähr für das Erzielen eines bestimmten Sucherfolges. Unsere Tätigkeit entbindet den Kunden nicht von der Prüfung der Eignung der Bewerberin. Wir führen standardmäßig keine Überprüfung des Vorstrafenregisters durch und können aus diesem Grund auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Mit Abschluss des Dienstvertrages trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Wir und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer Nichteignung der Bewerberin ergeben. Eine Haftung für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder für von Bewerberinnen verursachte Schäden wird nicht übernommen.

7.2. Unsere Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-geführte Schäden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Haftungsansprüche sind insgesamt auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden und summenmäßig auf einen Schadensbetrag begrenzt, der das von dem Kunden für diesen Auftrag bezahlte Gesamthonorar nicht übersteigt.

8. Datenschutz

8.1. Wir legen großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten unserer KundInnen und BewerberInnen und halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung streng an die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

8.2. Unter www.hr-jobmatcher.at ist unsere Datenschutzmitteilung, in der über die Verarbeitung sämtlicher personenbezogenen Daten umfassend informiert wird, abrufbar.

9. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

9.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

9.2. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

9.3. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Wir möchten in unseren Texten alle Menschen und Schreibweisen inkludieren. Zu Gunsten einer einfachen Lesbarkeit haben uns dennoch entschieden oft nur eine Form zu verwenden. Gemeint sind selbst-verständlich immer alle Menschen.

Stand: September 2023