AGB der Jobmatcher e.U.

Stand Jänner 2026

1. Allgemeines: Wann und für wen gelten diese AGB?

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Jobmatcher e.U. („Wir“) und unseren AuftraggeberInnen von Search-Projekten („Kunden“).
Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB halten wir ausschließlich schriftlich fest.

1.2

Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrags mit Jobmatcher e.U. und gelten mit Annahme des Angebotes als angenommen. Sie gelten somit auch für künftige Geschäfte, auch wenn bei einem erneuten Vertragsabschluss nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.3

Unsere Angebote sind jeweils vier Wochen gültig. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir eine schriftliche Zusage zu unserem Angebot erhalten. Kundenseitige AGB sind nicht Bestandteil unseres Vertrags.

1.4

Die AGB können von uns jederzeit geändert werden. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss bestehende aktuelle Fassung.

2. Tätigkeitsbereich

2.1

Wir erbringen Leistungen im Zusammenhang mit der Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird für den jeweiligen Auftrag im schriftlichen Angebot festgelegt.

2.2

Wir werden ausschließlich im Rahmen einer exklusiven Beauftragung tätig. Der Kunde versichert, dass wir als einzige Personalvermittlungsagentur mit der Durchführung dieses Suchprojektes beauftragt sind.

3. Honorar und zusätzliche Kosten

3.1

Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Basis eines vereinbarten Fixpreises, der im Angebot festgelegt wird.

3.2

Der Honoraranspruch wird in drei gleichen Teilen zur Zahlung fällig, wobei die erste Teilzahlung leistungsunabhängig zu entrichten ist:

  1. der erste Teil mit Auftragserteilung,
    ii. der zweite Teil nach Präsentation geeigneter BewerberInnen,
    iii. der dritte Teil, wenn der mit der vermittelten Person abgeschlossene Dienstvertrag am 1. Tag des zweiten Beschäftigungsmonats aufrecht ist.

Ausnahme:
Wird der Dienstvertrag aufgrund einer Umstrukturierung, einer Änderung oder Streichung der ursprünglichen Stelle zu irgendeinem Zeitpunkt aufgelöst, so wird das dritte Drittel dennoch verrechnet. Dies gilt ebenso, falls der/die neue DienstnehmerIn kündigt, weil er/sie in einer anderen Position als der ursprünglich vereinbarten eingesetzt wird.

(Gültig für Leistungs-Pakete sowie das Leistungs-„Packerl“.)

3.3

Wird eine von uns vorgeschlagene Bewerberin innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Vorstellung – direkt oder indirekt – durch den Kunden oder durch ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen (z. B. Tochter-, Schwester- oder Konzernunternehmen) beschäftigt, entsteht erneut ein Anspruch auf das volle Vermittlungshonorar, auch wenn die Beschäftigung in einer anderen, jedoch vergleichbaren Position erfolgt.

3.4

Als „vorgeschlagene Bewerberin“ gilt jede Person, deren Profil dem Kunden durch uns übermittelt wurde – unabhängig davon, ob dies in Form eines vollständigen Lebenslaufs, eines anonymisierten Profils, einer Kurzbeschreibung oder durch Organisation eines persönlichen Gesprächs erfolgt ist.

3.5

Anfallende Reisekosten von uns und den BewerberInnen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der steuerlich absetzbaren Reisekosten in Österreich. Nächtigungs- sowie sonstige Reise- und Bewirtungskosten werden im tatsächlich angefallenen Ausmaß weiterverrechnet.

Inserats- und Kampagnenkosten werden erst nach Freigabe durch den Kunden beauftragt und ohne Aufschlag nach den jeweils gültigen Tarifen weiterverrechnet.

3.6

Löst der Kunde das Vertragsverhältnis – aus welchem Grund auch immer – vorzeitig auf, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Honoraranteile, sofern wir bereits Leistungen erbracht haben.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1

Der Kunde verpflichtet sich zu einer konstruktiven und zeitnahen Mitwirkung am Suchprozess. Dazu zählen insbesondere:

  • zeitgerechte Rückmeldungen zu vorgestellten BewerberInnen,
  • die Bereitstellung aller für die Suche relevanten Informationen,
  • die Benennung einer entscheidungsbefugten Kontaktperson.

4.2

Verzögerungen, die aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

5. Projektstillstand, Profiländerungen und Pausierung

5.1

Kommt es über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen zu keiner inhaltlichen Rückmeldung des Kunden, behalten wir uns vor, das Projekt als pausiert oder beendet zu betrachten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben honorarpflichtig.

5.2

Wesentliche Änderungen des Suchprofils, der Anforderungen oder des Verantwortungsumfangs der Position können eine Neubewertung des Projekts sowie eine Anpassung des Honorars erforderlich machen.

6. Abrechnung / Zahlungsbedingungen / Verzug

6.1

Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

6.2

Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen. Bei vollständigem Zahlungsverzug können Rechtsanwälte oder Inkassobüros beauftragt werden; deren Kosten trägt der Kunde.

6.3

Bei offenen Forderungen behalten wir uns vor, laufende oder weitere Aufträge bis zur vollständigen Zahlung zu unterbrechen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1

Der Vertrag endet am 1. Tag des zweiten Beschäftigungsmonats der vermittelten Person.

7.2

Das Auftragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kommt nach Kündigung dennoch ein Dienstverhältnis mit einer von uns vorgeschlagenen Bewerberin zustande, bleibt das volle Vermittlungshonorar geschuldet.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1

Wir verpflichten uns zur strikten Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für beigezogene Erfüllungsgehilfen.

8.2

Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Informationen zu BewerberInnen ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

8.3

Ohne ausdrückliche Zustimmung der Bewerberin ist eine Kontaktaufnahme mit früheren oder aktuellen Arbeitgebern nicht gestattet.

Der Kunde hält uns für sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen schad- und klaglos, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.

9. Haftungsausschluss

9.1

Wir schulden keinen bestimmten Such- oder Vermittlungserfolg. Die finale Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden. BewerberInnen stehen in keinem Arbeits- oder Vertragsverhältnis zu Jobmatcher e.U.

9.2

Unsere Haftung ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist jedenfalls auf das für den Auftrag bezahlte Gesamthonorar begrenzt.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, behördliche Maßnahmen, technische Ausfälle, politische oder wirtschaftliche Ereignisse) entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

11. Referenznennung

Sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird, dürfen wir den Kunden nach Abschluss des Projekts als Referenz nennen. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.

12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

12.1

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

12.2

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis zur inklusiven Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise eine einheitliche Form verwendet. Gemeint sind selbstverständlich alle Menschen.